Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebes.
Vertragsabschluss,-Partner,-Haftung,-Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  2. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. 
  3. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistung und Auslagen des Hotels an Dritte. 

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate (Entfällt nach Vereinbarung zwischen Kunden und Hotel) und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. 

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegen.

3. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt er die gebucht Leistung nicht in Anspruch, hat der Leistungsträger Anspruch auf den vereinbarten Preis. Insoweit gelten die mit dem Leistungsträger vereinbarten Stornobedingungen.
Bei Stornierung:

  • bis 4 Wochen vor Anreise Kostenfrei
  • bis 2 Wochen vor Anreise 50% des Buchungspreises
  • bis 2-3 Tage vor Anreise 75% des Buchungspreises
  • bei Nichterscheinen 100% des Buchungspreises
  • Konditionen nach Absprache mit dem Vermieter sind möglich und nur in schriftlicher Form gültig.

Das Hotel ist gehalten, Zimmer die nicht in Anspruch genommene werden, anderweitig zu vermieten. Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Buchung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen.                                                 

Der Nachweis eines geringeren Schadens steht dem Buchenden jederzeit frei.

Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum auch seinerseits berechtig, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf seine gebuchten Zimmer nicht besteht.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzlich angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. -Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet kann ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung,- Übergabe, und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab ca. 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, oder nach vorheriger Absprache.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listen Preis) in Rechnung stellen. Ab 18.00 Uhr 100 % Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedriger Schaden entstanden ist.

Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt der Zimmer. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht.

Schäden an Einrichtung und Gebäuden durch den Kunden

  1. Sollte ein Kunde Schäden an Zimmereinrichtung (Möbel, Geschirr, Teppichboden, Matratzen usw.) verursachen, möchte er dieses unverzüglich der Hotelleitung mitteilen und gegebenenfalls den Schaden bezahlen oder seiner Haftpflichtversicherung melden.
  2. Dieses gilt auch für die Hotelgebäude.

Schlussbestimmung

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
  2. Erfüllung -und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheckstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. 
  4. Es gilt deutsches Recht. 
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften